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CDU-Landtagsabgeordnete Gregor Golland, Romina Plonsker und Frank Rock ermuntern Kommunen, die neuen Möglichkeiten zu nutzen

„Sportvereine sind unverzichtbar für Gesundheit, Gesellschaft und Integration. Aber bei allem großartigen ehrenamtlichen Engagement der Sportlerinnen und Sportlern: der Sport braucht gute Rahmenbedingungen für seinen Erfolg. Deshalb haben wir im Gesetz zur Finanzierung der Gemeinden, kurz GFG, die Deckungsfähigkeit von Investitions-, Schul-/Bildungs- und Sportpauschalen festgeschrieben“, sagen die CDU-Landtagsabgeordneten aus dem Rhein-Erft-Kreis, Gregor Golland, Romina Plonsker und Frank Rock. Die CDU-Landtagabgeordneten ermuntern die Kommunen im Rhein-Erft-Kreis, von dieser größeren Flexibilität auch Gebrauch zu machen.

Unter dem Begriff der „gegenseitigen Deckungsfähigkeit“ versteht man die Möglichkeit, Mittel aus einem bestimmten Geldtopf in einem Haushalt, die nicht verbaut werden können, weil zum Beispiel noch kein Planungsrecht vorliegt, für andere Projekte aus einem anderen Gebiet zu nutzen, die bereits fertig geplant und genehmigt in der Schublade liegen. So durften bisher die Zuweisungen des Landes an die Städte in Form der Schul-/Bildungspauschalen und der Sportpauschalen jeweils nur für Neubau, Umbau oder Sanierung von Schulen einerseits und eben Neubau, Umbau oder Sanierung von Sportanlagen andererseits ausgegeben werden. Schöpfte eine Kommune eine Pauschale nicht komplett aus, verfiel das Geld.

Gregor Golland: „Das haben wir mit der Änderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes und der Einführung der gegenseitigen Deckungsfähigkeit von Sport- und Schulpauschale abgeschafft.“ Romina Plonsker: „Damit können Mittel aus der Schulpauschale, die nicht verwendet worden sind, jetzt für Projekte aus dem Sportbereich eingesetzt werden und umgekehrt.“ Frank Rock verweist auf die erheblichen Finanzmittel, die das Land den Kommunen zwischen Rhein und Erft bei den Pauschalen zur Verfügung stellt (siehe Tabelle): „Da eröffnet die gegenseitige Deckungsfähigkeit neue Spielräume bei den kommunalen Planungen in Schule wie in Sport.“

Das belegt der Blick auf die einzelnen Städte im Rhein-Erft-Kreis für das vorige Jahr 2018 (Angaben in Tausend EUR):

Stadt

Allgemeine Investitions-pauschale

Schulpauschale/ Bildungspauschale

Sport-pauschale

Auszahlungen aus Investitions-tätigkeit (Konto 78)

Bedburg

1.439

672

64

9.488

Bergheim

2.831

1.762

163

33.725

Brühl

1.822

1.132

121

14.878

Elsdorf

1.248

337

60

7.416

Erftstadt

2.651

1.225

135

6.672

Frechen

2.148

1.111

141

14.468

Hürth

2.446

1.539

161

24.648

Kerpen

3.149

1.895

178

44.533

Pulheim

2.426

1.624

146

11.570

Wesseling

1.420

735

97

9.812

 

 

Im Haushalt 2018 sind alleine für den Erhalt unserer Landesstraßen 160,85 Millionen Euro vorgesehen. Zu der nun von Verkehrsminister Hendrik Wüst bekannt gemachten Verteilung dieser Mittel erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete Gregor Golland gemeinsam mit dem Fraktionskollegen und CDU-Kreisvorsitzenden Rhein-Erft Frank Rock:

„Die NRW-Koalition wird in Zukunft verstärkt in den Erhalt von Landesstraßen investieren. Für Wesseling stehen dafür 200.000 Euro zur Verfügung. Für 2018 ist die Fahrbahnsanierung der Landesstraße 182 von Wesseling-Berzdorf bis zur L 150 (ca. 1,8 Kilometer) geplant.

Viel zu lange ist das Verkehrsnetz in Nordrhein-Westfalen auf Verschleiß gefahren worden. Rot-Grün hat Investitionen in diesem Bereich sträflich vernachlässigt. Auch der Landesrechnungshof hatte bereits vor Jahren gefordert, die Höhe der Investitionsmittel für den Erhalt und Ausbau unserer Landesstraßen dynamisch anzuheben.

Mit dem nun vorliegenden Programm stoppen wir den Substanzverzehr und investieren in vordringliche Vorhaben. Landesstraßen sind wichtige Verbindungen im ländlichen Raum. Auf diesen Straßen fahren die Pendler zur Arbeit, Menschen besuchen Freunde und Familie und für unsere Hidden Champions sind sie die Startrampe in Richtung der globalisierten Märkte. Von dem vorliegenden Programm zum Erhalt unserer Landesstraßen  profitieren daher auch die Autofahrerinnen und Autofahrer im südlichen Rhein-Erft-Kreis. Wir halten damit unser Versprechen und stärken die Verkehrsinfrastruktur, damit Nordrhein-Westfalen wieder in Bewegung kommt.

Auch in den nächsten Jahren werden wir diese Politik fortsetzen und dafür Sorge tragen, dass weitere Straßen im Rhein-Erft-Kreis saniert werden.“

 

Hintergrund:

Das NRW-Verkehrsministerium hat am 27.2.2018 das Landesstraßenerhaltungsprogramm veröffentlicht. Darin sind 160,85 Millionen Euro für den Landesstraßenerhalt vorgesehen. Das sind 33,35 Millionen Euro mehr als unter Rot-Grün und entspricht einem Zuwachs von gut 26 Prozent. Bis zum Jahr 2021 sollen die verfügbaren Mittel auf mehr als 200 Millionen Euro ansteigen.

 

 

Hohe Steuereinnahmen verbessern die finanzielle Situation vieler Städte, Gemeinden und Kreise.

 

Heute hat die NRW-Koalition eine vorläufige Modellrechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz veröffentlicht. Der entsprechende Gesetzentwurf wird Anfang November dem Landtag zugeleitet und wurde gestern vom Landeskabinett auf Vorschlag der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, Ina Scharrenbach (CDU), beschlossen.

In der Summe erhält die kommunale Familie in Nordrhein-Westfalen im Vergleich zum Jahr 2017 über eine Milliarde Euro zusätzlich und mit 11,7 Milliarden Euro die höchste Zuweisung, die es in Nordrhein-Westfalen jemals gegeben hat“, so Frank Rock. „Vor dem Hintergrund der nach wie vor angespannten Finanzlage vieler Kommunen und den fortdauernden Herausforderungen ist diese positive Entwicklung sehr zu begrüßen. Dieses gilt auch für den Rhein-Erft-Kreis.“

Im Einzelnen erhalten Städte im Rhein-Erft-Kreis folgende Gesamtzuweisung (Angabe in Klammern: Differenz zu 2017):

 

Frechen        7.269.901 €            (+ 2.771.529 €)

Hürth            4.146.250 €            (+ 396.514 €)

Kerpen         28.832.197 €          (+ 2.591.775)

 

Auch der Rhein-Erft-Kreis selbst erhält für seine Aufgaben im Jahr 2018 mehr Geld aus Düsseldorf: Insgesamt betragen die Zuweisungen an die Kreisverwaltung 136.377.121,95 Euro. Das ist ein Zuwachs von 155.410 Euro.

Der CDU-Landtagsabgeordnete Frank Rock dazu: „Auch der spürbare Zuwachs in den Landeszuweisungen wird die, in den vergangenen Jahren entstandene angespannte Haushaltssituation nicht schlagartig ändern. Aber diese positive Entwicklung bedeutet einen soliden Beitrag zu unserer kommunalen Leistungsfähigkeit. Die Nordrhein-Westfalen-Koalition zeigt von Anfang an, dass sie umsetzt, was sie versprochen hat. Auch wenn die erhöhten Zuweisungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz bei gleichbleibenden Bedingungen allein der Entwicklung der Steuereinnahmen des Landes zu verdanken sind, tragen wir durch die Abschaffung des sog. „Kommunalsoli“, durch eine gerechte Kostenteilung beim Unterhaltsvorschuss und durch die Absenkung des Vorweg-Abzugs über das Trägerrettungsprogramm für Kindertageseinrichtungen zur Gesamtverbesserung der kommunalen Finanzsituation bei. Nur starke Kommunen können die großen Herausforderungen meistern. Das Geld aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz ist ein weiterer guter Beitrag, um notwendige Zukunftsinvestitionen in Straßen, Schulen und Kindergärten vornehmen zu können“, so Rock weiter.

 

Hintergrund:

  • Der kommunale Finanzausgleich wird in Nordrhein-Westfalen durch das jährliche Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) geregelt. Das Land legt dabei die Höhe der Gesamtzuweisungen und die Struktur der Zuweisungen (allgemeine/zweckgebundene; konsumtive/investive) fest.
  • Bereits Anfang September 2017 wurden die Eckpunkte zum GFG 2018 beschlossen. Nach dem Vorliegen aller Ist-Ergebnisse zum 30.09.2017 erhöht sich die verteilbare Finanzausgleichsmasse um gut 230 Mio. Euro gegenüber den vorgelegten Eckpunkten. Sie beträgt nun 11,7 Mrd. Euro, das sind rd. 1,06 Mrd. Euro oder 9,96% mehr als in 2017.
  • Mit dem GFG 2018 werden die Schul- und Bildungspauschale sowie die Sportpauschale erstmals seit 2009 in einem ersten Schritt um annähernd 13 Millionen Euro erhöht.

 

Landesregierung hilft den Kommunen und der Kreisverwaltung im Rhein-Erft-Kreis mit über 20 Millionen Euro bei der Modernisierung und Sanierung unserer Schulen

Die Kommunen und die Kreisverwaltung im Rhein-Erft-Kreis sollen im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes insgesamt 20.281.181 Euro vom Bund erhalten. Dazu hat das Landeskabinett gestern einen entsprechenden Referentenentwurf des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung zur Einleitung einer Verbändeanhörung verabschiedet. Dadurch soll das Geld schnell an unsere Kommunen weitergeleitet werden.

Im Einzelnen erhalten:

Rhein-Erft-Kreis, Kreisverwaltung 5.529.919 €
Bedburg, Stadt 949.351 €
Bergheim, Stadt 3.832.891 €
Brühl, Stadt 1.786.986 €
Elsdorf, Stadt 716.874 €
Erftstadt, Stadt 2.135.104 €
Frechen, Stadt 959.646 €
Kerpen, Stadt 3.350.980 €
Wesseling, Stadt 1.019.430 €
Summe REK 20.281.181 €

 

Dazu erklären die CDU-Landtagsabgeordneten des Rhein-Erft-Kreises, Romina Plonsker, Frank Rock und Gregor Golland:

„Dank des Einsatzes der Landesregierung in Berlin kommt endlich Geld für die Schulinfrastruktur vor Ort an. Mit dem Geld wird es bei der Modernisierung, dem Umbau oder der Erweiterung unserer Schulen endlich zügig vorangehen. Das Geld kann für bauliche Aktivitäten zur weiteren Umsetzung der schulischen Inklusion oder sanitärer Anlagen nutzen. Der Referentenentwurf ist der Startschuss für die unbürokratische und vollständige Weiterleitung der Mittel vom Bund.“

 

 

Hintergrund:

Auf Grundlage des durch das „Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes“ vom 13. Juli 2017 neu ins Grundgesetz aufgenommenen Artikels 104c hat der Bund den Ländern 3,5 Milliarden Euro für Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände in die Schulinfrastruktur zur Verfügung gestellt. Nordrhein-Westfalen erhält davon rund 1,12 Milliarden Euro.

Aufgrund des gewählten Verteilschlüssels liegt der auf Nordrhein-Westfalen entfallende Anteil von rund 32 Prozent deutlich über der sonst üblichen Verteilung des so genannten Königsteiner Schlüssels von rund 21 Prozent.

Ziel ist die Förderung von Investitionen in finanzschwachen Kommunen. Deshalb stützt sich die Verteilung der Mittel auf die Kriterien des Gemeindefinanzierungsgesetzes. Fördermittel erhalten diejenigen Städte, Gemeinden und Kreise, die in zumindest einem der Jahre 2015 bis 2017 Schlüsselzuweisungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz erhalten haben. Förderzeitraum: 01.07.2017 bis 31.12.2022 (für ÖPP-Projekte: 1 Jahr länger), Mindestinvestitionsvolumen: 40.000 Euro.

 

Die Landesregierung hat in dieser Woche die Zahlen für die Investitionsprogramme von Land und Bund zur Kinderbetreuungsfinanzierung bekanntgegeben. Dazu erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete Frank Rock für Frechen, Hürth und Kerpen:

„Die Landesregierung löst ihr Versprechen gegenüber der kommunalen Familie ein, die Gelder für Investitionen in die Kinderbetreuung nach einem transparenten Verfahren zu verteilen. Die Jugendämter erhalten durch die Finanzierungszusagen einen großen finanziellen Spielraum. So wird in einer angespannten Finanzsituation bei der Kinderbetreuung Planungssicherheit für alle beteiligten Akteure geschaffen.

Auch für Frechen, Hürth und Kerpen enthält das Investitionsprogramm dringend benötigte Fördermittel in Höhe von 740.689 Euro für Frechen, 900.238 Euro für Hürth und 984.401 Euro für. Damit können die Jugendämter in den Platzausbau der Kindertageseinrichtungen für Kinder von null Jahren bis zum Schuleintritt angehen. Das wird den Bedürfnissen der Eltern gerecht. Auch die Erhöhung der Förderhöchstbeträge ist ein wichtiger Schritt, der den Einrichtungen und damit ganz konkret den Kindern zugutekommen wird.“

Haushaltsklausur der Kreistagsfraktionen: Investitionen in Schulen, digitale Infrastruktur, Umwelt, Gesundheit, Soziales und Straßenunterhaltung

Auf unter 41 Prozent drücken CDU, Grüne und FDP die Kreisumlage. Das ist das Ergebnis der gemeinsamen Haushaltsklausur der drei Kreistagsfraktionen am vergangenen Samstag im Kreishaus. Möglich macht die erneute Senkung der Kreisumlage unter anderem der Rechnungsabschluss des Rhein-Erft-Kreises für das Jahr 2014. „Der positive Rechnungsabschluss ist eine Bestätigung unseres erfolgreichen politischen Kurses auf Kreisebene“, sagen die Fraktionsvorsitzenden Willi Zylajew (CDU), Elmar Gillet (Grüne) und Christian Pohlmann (FDP). „Davon profitieren unsere Kommunen, indem wir die Kreisumlage erneut senken.“ Eine Senkung der Kreisumlage bis zu 40,5 Prozent halten die Politiker für möglich. Erst vor gut einem Monat hatten CDU, Grüne und FDP im Kreistag eine Senkung der Kreisumlage beschlossen. Die zehn Kommunen zwischen Rhein und Erft sparen schon damit rund 17,3 Millionen Euro, die sie weniger in die Kreisumlage einzahlen müssen. „Gleichzeitig erhalten wir unsere politischen Gestaltungsmöglichkeiten für die Menschen im Rhein-Erft-Kries“, betonen Zylajew, Gillet und Pohlmann. Das machten die Haushaltsvorschläge der schwarz-grün-gelben Koalition im Kreistag deutlich. Insbesondere Investitionen in die digitale Infrastruktur wie die Verkehrsinfrastruktur, in die fünf Berufskollegs und sieben Förderschulen des Rhein-Erft-Kreises, Umwelt, Gesundheit und Soziales prägen die Entscheidungen von Jamaika. Die Haushaltsvorschläge werden jetzt in die Fachausschüsse eingebracht und dort beraten. Der Doppelhaushalt 2017/2018 des Rhein-Erft-Kreises soll im Kreistag im März beschlossen werden.

„Für den Arbeitsbereich Schule haben wir sehr gute Entscheidungen getroffen. Wir werden die Sanierung unserer Schule kontinuierlich fortsetzen, den Umbau der Förderschule in Frechen und den Neubau des Berufskollegs in Bergheim beginnen und die Digitalisierung in der Fokus rücken“, so CDU-Arbeitskreissprecher Frank Rock für den Bereich Schule, Kultur und Sport.