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Der Rat der Stadt Hürth hat in seiner gestrigen Sitzung mit den Stimmen der Koalition aus CDU und Grünen den Haushaltsplan 2018 verabschiedet.
Eine nachhaltige Finanzplanung ohne Einbußen in der Qualität der Angebote, Sicherung und Ausbau der Bildungsstandards unserer jüngsten Bürgerinnen und Bürger in KiTa’s und Schulen, Investitionen in unsere Sicherheit und die Mobilität aller Hürtherinnen und Hürther sowie die Digitalisierung.
Mit dieser Haushaltspolitik festigt die Stadt Hürth ihre gute Position im interkommunalen Vergleich, wo sie mit dem Gewerbesteuerhebesatz von 480 Punkten den drittgünstigsten und bei der Grundsteuer B von ebenfalls 480 Punkten heute sogar den günstigsten Wert ausweist. Die Steuerbelastung der Bürgerinnen und Bürger ist daher so gering wie in keiner anderen Stadt im Rhein-Erft-Kreis.
Hohe Steuereinnahmen verbessern die finanzielle Situation vieler Städte, Gemeinden und Kreise.
Heute hat die NRW-Koalition eine vorläufige Modellrechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz veröffentlicht. Der entsprechende Gesetzentwurf wird Anfang November dem Landtag zugeleitet und wurde gestern vom Landeskabinett auf Vorschlag der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, Ina Scharrenbach (CDU), beschlossen.
In der Summe erhält die kommunale Familie in Nordrhein-Westfalen im Vergleich zum Jahr 2017 über eine Milliarde Euro zusätzlich und mit 11,7 Milliarden Euro die höchste Zuweisung, die es in Nordrhein-Westfalen jemals gegeben hat“, so Frank Rock. „Vor dem Hintergrund der nach wie vor angespannten Finanzlage vieler Kommunen und den fortdauernden Herausforderungen ist diese positive Entwicklung sehr zu begrüßen. Dieses gilt auch für den Rhein-Erft-Kreis.“
Im Einzelnen erhalten Städte im Rhein-Erft-Kreis folgende Gesamtzuweisung (Angabe in Klammern: Differenz zu 2017):
Frechen 7.269.901 € (+ 2.771.529 €)
Hürth 4.146.250 € (+ 396.514 €)
Kerpen 28.832.197 € (+ 2.591.775)
Auch der Rhein-Erft-Kreis selbst erhält für seine Aufgaben im Jahr 2018 mehr Geld aus Düsseldorf: Insgesamt betragen die Zuweisungen an die Kreisverwaltung 136.377.121,95 Euro. Das ist ein Zuwachs von 155.410 Euro.
Der CDU-Landtagsabgeordnete Frank Rock dazu: „Auch der spürbare Zuwachs in den Landeszuweisungen wird die, in den vergangenen Jahren entstandene angespannte Haushaltssituation nicht schlagartig ändern. Aber diese positive Entwicklung bedeutet einen soliden Beitrag zu unserer kommunalen Leistungsfähigkeit. Die Nordrhein-Westfalen-Koalition zeigt von Anfang an, dass sie umsetzt, was sie versprochen hat. Auch wenn die erhöhten Zuweisungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz bei gleichbleibenden Bedingungen allein der Entwicklung der Steuereinnahmen des Landes zu verdanken sind, tragen wir durch die Abschaffung des sog. „Kommunalsoli“, durch eine gerechte Kostenteilung beim Unterhaltsvorschuss und durch die Absenkung des Vorweg-Abzugs über das Trägerrettungsprogramm für Kindertageseinrichtungen zur Gesamtverbesserung der kommunalen Finanzsituation bei. Nur starke Kommunen können die großen Herausforderungen meistern. Das Geld aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz ist ein weiterer guter Beitrag, um notwendige Zukunftsinvestitionen in Straßen, Schulen und Kindergärten vornehmen zu können“, so Rock weiter.
Hintergrund:
- Der kommunale Finanzausgleich wird in Nordrhein-Westfalen durch das jährliche Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) geregelt. Das Land legt dabei die Höhe der Gesamtzuweisungen und die Struktur der Zuweisungen (allgemeine/zweckgebundene; konsumtive/investive) fest.
- Bereits Anfang September 2017 wurden die Eckpunkte zum GFG 2018 beschlossen. Nach dem Vorliegen aller Ist-Ergebnisse zum 30.09.2017 erhöht sich die verteilbare Finanzausgleichsmasse um gut 230 Mio. Euro gegenüber den vorgelegten Eckpunkten. Sie beträgt nun 11,7 Mrd. Euro, das sind rd. 1,06 Mrd. Euro oder 9,96% mehr als in 2017.
- Mit dem GFG 2018 werden die Schul- und Bildungspauschale sowie die Sportpauschale erstmals seit 2009 in einem ersten Schritt um annähernd 13 Millionen Euro erhöht.
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