,

Änderungen beim Unterhaltsvorschuss

Frank Rock: Enorme Entlastung der Kommunen kommt den betroffenen Kindern zu Gute

Der Landtag hat das „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung des Landesamtes für Finanzen und zur Ablösung und Änderung weiterer Gesetze“ verabschiedet. Dadurch übernimmt das Land unter anderem die Aufgabe der Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Unterhaltsvorschuss und deren Eintreibung.

Konkret bedeutet das: Wenn zum Beispiel ein Vater unterhaltspflichtig ist und dieser Pflicht nicht nachkommt, haben bisher die Kommunen einen Unterhaltsvorschuss für die Kinder geleistet. Das Geld mussten sie dann selbst bei den Vätern geltend machen. Das übernimmt nun das Land. Erstmalig werden 21 Millionen für das Unterhaltsvorschussgesetz eingestellt.

„Ich freue mich, dass wir damit eine win-win-Situation erzielt haben: die enorme Entlastung unserer Kommunen und Hilfe für die betroffenen Kinder. Natürlich können wir nicht alle Altlasten übernehmen, aber für künftige Fälle übernimmt das Land die Geltendmachung und Eintreibung von Ansprüchen“, lobt Rock das Gesetz.