Stärkung und verlässliche Fortführung der Schulsozialarbeit im Fokus
Rock warnt, Thema nicht komplizierter zu machen, als es bereits ist.
In der Plenarsitzung vor den Herbstferien hielt der Landtagsabgeordnete Frank Rock seine zweite Rede im Plenum des Landtags von Nordrhein-Westfalen. Als schul- und bildungspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, sprach er zu einem Antrag der Oppositionsfraktion SPD „Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen weiter sichern!“ (Drucksache 17/810).
„Die Schulsozialarbeit leistet einen wesentlichen Beitrag, um die Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Auf die Herausforderungen in unseren Schulen bedarf es politischer Antworten und Hilfestellungen für die Kolleginnen und Kollegen vor Ort“, so lässt sich die zweite Plenarrede des Hürther Landtagsabgeordneten Frank Rock zusammenfassen.
„Gleichzeitig muss die Finanzierung der Schulsozialarbeit – unabhängig von der Frage, ob der Bund dies weiter fördern wird – durch das Land über das Jahr 2018 sichergestellt und fortgeführt werden“, fordert Rock. „Es gilt, Schulsozialarbeit an Grundschulen, weiterführenden Schulen und Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen zu stärken und weiterzuentwickeln. Hierbei wollen wir vor allem auch die Schulen in sozialbenachteiligten Gebieten im Auge haben.“
Hintergrund des Appells: Mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) 2011 wurde eine zeitweise Finanzierung von Schulsozialarbeit als Bestandteil einer präventiven Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik durch den Bund etabliert.
In der Praxis vor Ort profitieren Schülerinnen und Schüler nicht nur von der Unterstützung der Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter bei der Inanspruchnahme der BuT-Leistungen, sondern werden auch beim Übergang von der Schule in den Beruf beraten, erhalten Zugang zu sozialpädagogischen Hilfen und Freizeitangeboten, gewinnen vielfältige Entfaltungsmöglichkeiten und werden in ihren sozialen Kompetenzen gestärkt.
In seiner Rede betonte der Abgeordnete Frank Rock, dass durch die veränderten Rahmenbedingungen im schulischen Alltag, beispielsweise durch Zuwanderung und Inklusion, die Schulsozialarbeit ein unentbehrlicher Bestandteil der schulischen Arbeit geworden ist. Dennoch verwies die abgewählte rot-grüne Landesregierung stets auf den Bund, wenn es um die Finanzierung ging. Aus diesem Grund wurde die Finanzierung der Schulsozialarbeit bis 2018 befristet.
Durch eine dauerhafte Finanzierung kann sichergestellt werden, dass durch das Engagement der Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter, insbesondere an Schulen in sozialen Brennpunkten, die Lehrerinnen und Lehrer ihrer eigentlichen Aufgabe, der Vermittlung von Wissen und Werten, nachkommen können.
Der Antrag wird federführend an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend, an den Haushalts- und Finanzausschuss sowie an den Ausschuss für Schule und Bildung, überwiesen. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen.