Nahmobilität wird mit Ausbau von Rad- und Fußwegen gefördert
CDU-Landtagsabgeordnete Gregor Golland, Romina Plonsker und Frank Rock freuen sich über Landesmittel in Höhe von insgesamt 804.800 Euro für die Stadt Brühl und den Rhein-Erft-Kreis
Das Verkehrsministerium Nordrhein-Westfalen hat den ersten Teil des „Förderprogramms Nahmobilität 2020“ veröffentlicht. Damit werden Kreise, Städte und Gemeinden unterstützt, die beispielsweise in Rad- und Gehwege oder Fahrradabstellanlagen, Ladestationen für Pedelecs, Wegweisungssysteme oder in ihre Öffentlichkeitsarbeit investieren. Hinzu kommt, dass jetzt auch Radvorrangrouten stärker gefördert werden.
Die Stadt Brühl und zwei Projekte des Rhein-Erft-Kreises erhalten einen Zuschuss aus dem Förderprogramm. In Brühl wird zum einen die Erweiterung der Fahrradstation um 256 Stellplätze mit 665.700 Euro gefördert, zum anderen gibt es für die Öffentlichkeitsarbeit zur Nahmobilität 2020 7.000 Euro.
Der Rhein-Erft-Kreis erhält als Baulastträger einen Zuschuss in Höhe von 76.100 Euro – als Co-Förderung zu Bundesmitteln – für den Bau eines Fahrradwegs entlang der Kreisstraße 38 zwischen Elsdorf-Niederembt und Bedburg-Gaulshütte. Der Radweg wird als Netzschluss zwischen der Landesstraße 213 und der Kreisstraße 37 dienen. Das Projekt ist von den beiden Kommunen und dem Rhein-Erft-Kreis lange gewünscht und bereits im aktuellen Kreishaushalt aufgenommen.
Desweiteren stellt das Land dem Rhein-Erft-Kreis 56.000 Euro für eine so genannte Modal-Split-Untersuchung zur Verfügung, d.h. für eine Untersuchung zur Verkehrsmittelwahl.
„Die NRW-Koalition unterstützt mit dem Förderprogramm ganz konkret die Verbesserung der Lebensqualität und der Nahmobilitätsinfrastruktur im Rhein-Erft-Kreis“, betonen die drei CDU-Landtagsabgeordneten Gregor Golland, Romina Plonsker und Frank Rock.
Der Brühler Abgeordnete Gregor Golland freut sich besonders über die Mittel für seine Heimatstadt: „Egal ob die Menschen mit dem Fahrrad, Pedelec oder zu Fuß unterwegs sind – wir wollen mit der Förderung der Nahmobilität ein attraktives Verkehrswegenetz ausbauen, aus dem jeder Einzelne wählen kann. Damit leben wir nicht nur gesünder, sondern tun auch etwas für das Klima.“
„Bewegung an der frischen Luft tut gut. Das ist nicht nur eine Erkenntnis aus der Corona-Krise“, unterstreicht Frank Rock. „Mit der Förderung der Nahmobilität unterstützt das Land Kreise, Städte und Gemeinden darin, die Fortbewegung per Fahrrad und zu Fuß attraktiver zu machen.“
Neben Fuß- und Radwegen können mit den Mitteln aber auch Fahrradabstellanlagen und digitale Angebote für die Nahmobilität sowie Kommunikations- und Serviceangebote gefördert werden.
„Besonders hervorzuheben ist, dass der Fördersatz für die Radvorrangrouten deutlich angehoben wurde und wir damit für einen schnelleren Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur die Kommunen planerisch und finanziell entlasten“, erklärt Romina Plonsker.
Hintergrund:
139 neue Projekte der Kommunen sind in das Nahmobilitätsprogramm 2020 des Landes aufgenommen worden. Diese werden mit 20,9 Millionen Euro gefördert. Mit den Mitteln, die von den Kommunen kommen, fließen in diesem Jahr 36,3 Millionen Euro in die Verbesserung der Nahmobilität.
Im ersten Teil des Förderprogramms werden die Förderprojekte der Kommunen veröffentlicht. Der Fördersatz für die Radvorrangrouten steigt ab diesem Jahr von 70 auf 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei strukturschwachen Kommunen wird ein Zuschlag von weiteren fünf Prozent gewährt. Die Radvorrangrouten bieten für die Städte und Gemeinden eine Alternative, wenn die Standards für Radschnellwege nicht erreicht werden können.
Der zweite Teil des Programms enthält die Planung und den Bau der Radschnellverbindungen, die zunächst durch die Regionalräte zu beschließen sind und in der Folge veröffentlicht werden.
Die in der Tabelle aufgeführten Ordnungsmerkmale sind die Kennungen aus den Regionalratsbeschlüssen.