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Neustart in NRW: Schulgeldbefreiung für Gesundheitsfachberufe

Die CDU-Landtagsabgeordneten Plonsker, Golland und Rock freuen sich über die Fördermaßnahme auch für den Rhein-Erft-Kreis

Alle Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende an staatlich anerkannten Ausbildungsstätten für Gesundheitsberufe in Nordrhein-Westfalen erhalten eine Erstattung ihres jeweiligen Schulgeldes in Höhe von 70 Prozent. Die Fördermaßnahme gilt für Schulen der Ergotherapie, Logopädie, der Berufe in der Physiotherapie, Podologie und der pharmazeutisch-technischen Assistenz.

Die CDU-Landtagsabgeordneten Romina Plonsker, Gregor Golland und Frank Rock freuen sich, dass auch die Schülerinnen und Schüler am Lehrinstitut für Physiotherapie des Präha-Bildungszentrums in Kerpen davon profitieren können:

„Wir sind überzeugt, dass diese finanzielle Fördermaßnahme eine Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen für junge Leute deutlich attraktiver macht und so die gesundheitliche Versorgung bei uns im Rhein-Erft-Kreis auch künftig sichergestellt ist.“

Die Schulgeldfreiheit wird rückwirkend zum 1. September 2018 umgesetzt und gilt für alle Schülerinnen und Schüler oder Auszubildenden, die sich dann in Ausbildung befinden. Der Anteil von 70 Prozent bemisst sich an dem zum Stichtag 31. Dezember 2017 erhobenen Schulgeld der jeweiligen Ausbildungsstätte.

Damit konnte der vom Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef Laumann, angestrebte Einstieg in die Schulgeldfreiheit erfolgreich umgesetzt werden.

(Foto: CDU/Markus Schwarze)