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Petitionen: Bitten und Beschwerden der Bürger

Frank Rock informiert die Menschen in seinem Wahlkreis über die Möglichkeit der Petition

„Haben Sie Ersuche an staatliche Einrichtungen? Ärger mit Ämtern? Fühlen Sie sich durch die Entscheidung einer Behörde benachteiligt? Dann können Sie sich an den Petitionsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen wenden!“, erklärt der Landtagsabgeordnete Rock.

Das Grundrecht auf Eingabe einer Petition ist in Art. 17 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland verankert. Demnach kann „Jedermann“ eine Petition einbringen, zum Beispiel auch ausländische Mitbürger und Kinder. Für die Formulierung einer Petition gibt es keine Vorgaben, sie muss allerdings immer „schriftlich“ erfolgen.

In Nordrhein-Westfalen können Bürgerinnen und Bürger ihre Petition an den Petitionsausschuss des Landtags richten. Die Arbeit des Petitionsausschusses ist in Art. 41a der Landesverfassung festgeschrieben. Dem Ausschuss gehören 21 Abgeordnete an. Im zurückliegenden zweiten Halbjahr 2017 bearbeitete der Ausschuss 1.137 Petitionen.

„Das Recht auf Eingabe einer Petition ist Beispiel für konkrete Teilhabe an der Demokratie und die Chance, Anliegen an oberster Stelle vorzubringen. Jeder Bürger sollte wissen, dass er davon Gebrauch machen kann“, so Rock.

Nähere Informationen zu Petitionen finden Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite des Landtags Nordrhein-Westfalen. Hier können Petitionen auch online eingereicht werden. www.landtag.nrw.de

„Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“                                

(Art. 17 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland)