Mehr Möglichkeiten zur Rückstellung bei der Einschulung auch im Rhein-Erft-Kreis
Die Landesregierung hat mit einem Runderlass den Ermessensspielraum für Schulen bei der Rückstellung von Einschulungen erhöht.
Dazu erklärt der Hürther Landtagsabgeordnete und schulpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Frank Rock, auch im Namen seiner beiden Rhein-Erfter CDU-Landtagskollegen Romina Plonsker und Gregor Golland:
„Dieses Thema bewegt sehr viele Eltern auch hier bei uns im Rhein-Erft-Kreis. Denn nicht jedes Kind ist zum Stichtag seiner Einschulung auch wirklich für die Schule bereit. Hier gilt es, genau hinzusehen und die Fähigkeiten und Bedürfnisse des Kindes genau in den Blick zu nehmen.
Die CDU-geführte Landesregierung hat mit dem Erlass nun die Möglichkeiten für Eltern, ihr Kind noch ein Jahr vom Schulbesuch zurückzustellen, gestärkt. Beispielsweise können sie nun zusätzlich zum schulärztlichen Gutachten andere fachärztliche und fachtherapeutische Stellungnahmen einreichen. Die Schulleitung muss diese in ihre Entscheidung einbeziehen. So können zukünftig auch Faktoren wie eine drohende Überforderung des Kindes in der Schule berücksichtigt werden.
Als ehemaliger Grundschulleiter weiß ich, wie notwendig und sinnvoll dieser Schritt ist. Medizinische Gutachten sagen nichts über die Schulfähigkeit eines Kindes aus. Die Kolleginnen und Kollegen in den Schulleitungen der Grundschulen erhalten somit einen ein Stück mehr Entscheidungsbefugnis gemeinsam mit den Eltern Lernerfolg mit Beginn der Schulzeit zu ermöglichen. Vor allem freue ich mich für die Kinder, die die Chance erhalten, die Schule mit mehr Reife zu beginnen.“
Die Änderungen treten bereits zum beginnenden Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2018/19 in Kraft.
Hier finden Sie den Erlass als PDF-Datei!