Hohe Steuereinnahmen verbessern die finanzielle Situation vieler Städte, Gemeinden und Kreise.

 

Heute hat die NRW-Koalition eine vorläufige Modellrechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz veröffentlicht. Der entsprechende Gesetzentwurf wird Anfang November dem Landtag zugeleitet und wurde gestern vom Landeskabinett auf Vorschlag der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, Ina Scharrenbach (CDU), beschlossen.

In der Summe erhält die kommunale Familie in Nordrhein-Westfalen im Vergleich zum Jahr 2017 über eine Milliarde Euro zusätzlich und mit 11,7 Milliarden Euro die höchste Zuweisung, die es in Nordrhein-Westfalen jemals gegeben hat“, so Frank Rock. „Vor dem Hintergrund der nach wie vor angespannten Finanzlage vieler Kommunen und den fortdauernden Herausforderungen ist diese positive Entwicklung sehr zu begrüßen. Dieses gilt auch für den Rhein-Erft-Kreis.“

Im Einzelnen erhalten Städte im Rhein-Erft-Kreis folgende Gesamtzuweisung (Angabe in Klammern: Differenz zu 2017):

 

Frechen        7.269.901 €            (+ 2.771.529 €)

Hürth            4.146.250 €            (+ 396.514 €)

Kerpen         28.832.197 €          (+ 2.591.775)

 

Auch der Rhein-Erft-Kreis selbst erhält für seine Aufgaben im Jahr 2018 mehr Geld aus Düsseldorf: Insgesamt betragen die Zuweisungen an die Kreisverwaltung 136.377.121,95 Euro. Das ist ein Zuwachs von 155.410 Euro.

Der CDU-Landtagsabgeordnete Frank Rock dazu: „Auch der spürbare Zuwachs in den Landeszuweisungen wird die, in den vergangenen Jahren entstandene angespannte Haushaltssituation nicht schlagartig ändern. Aber diese positive Entwicklung bedeutet einen soliden Beitrag zu unserer kommunalen Leistungsfähigkeit. Die Nordrhein-Westfalen-Koalition zeigt von Anfang an, dass sie umsetzt, was sie versprochen hat. Auch wenn die erhöhten Zuweisungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz bei gleichbleibenden Bedingungen allein der Entwicklung der Steuereinnahmen des Landes zu verdanken sind, tragen wir durch die Abschaffung des sog. „Kommunalsoli“, durch eine gerechte Kostenteilung beim Unterhaltsvorschuss und durch die Absenkung des Vorweg-Abzugs über das Trägerrettungsprogramm für Kindertageseinrichtungen zur Gesamtverbesserung der kommunalen Finanzsituation bei. Nur starke Kommunen können die großen Herausforderungen meistern. Das Geld aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz ist ein weiterer guter Beitrag, um notwendige Zukunftsinvestitionen in Straßen, Schulen und Kindergärten vornehmen zu können“, so Rock weiter.

 

Hintergrund:

  • Der kommunale Finanzausgleich wird in Nordrhein-Westfalen durch das jährliche Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) geregelt. Das Land legt dabei die Höhe der Gesamtzuweisungen und die Struktur der Zuweisungen (allgemeine/zweckgebundene; konsumtive/investive) fest.
  • Bereits Anfang September 2017 wurden die Eckpunkte zum GFG 2018 beschlossen. Nach dem Vorliegen aller Ist-Ergebnisse zum 30.09.2017 erhöht sich die verteilbare Finanzausgleichsmasse um gut 230 Mio. Euro gegenüber den vorgelegten Eckpunkten. Sie beträgt nun 11,7 Mrd. Euro, das sind rd. 1,06 Mrd. Euro oder 9,96% mehr als in 2017.
  • Mit dem GFG 2018 werden die Schul- und Bildungspauschale sowie die Sportpauschale erstmals seit 2009 in einem ersten Schritt um annähernd 13 Millionen Euro erhöht.

 

Die Landesregierung hat mit einem Runderlass den Ermessensspielraum für Schulen bei der Rückstellung von Einschulungen erhöht.

Dazu erklärt der Hürther Landtagsabgeordnete und schulpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Frank Rock, auch im Namen seiner beiden Rhein-Erfter CDU-Landtagskollegen Romina Plonsker und Gregor Golland:

„Dieses Thema bewegt sehr viele Eltern auch hier bei uns im Rhein-Erft-Kreis. Denn nicht jedes Kind ist zum Stichtag seiner Einschulung auch wirklich für die Schule bereit. Hier gilt es, genau hinzusehen und die Fähigkeiten und Bedürfnisse des Kindes genau in den Blick zu nehmen.

Die CDU-geführte Landesregierung hat mit dem Erlass nun die Möglichkeiten für Eltern, ihr Kind noch ein Jahr vom Schulbesuch zurückzustellen, gestärkt. Beispielsweise können sie nun zusätzlich zum schulärztlichen Gutachten andere fachärztliche und fachtherapeutische Stellungnahmen einreichen. Die Schulleitung muss diese in ihre Entscheidung einbeziehen. So können zukünftig auch Faktoren wie eine drohende Überforderung des Kindes in der Schule berücksichtigt werden.

Als ehemaliger Grundschulleiter weiß ich, wie notwendig und sinnvoll dieser Schritt ist. Medizinische Gutachten sagen nichts über die Schulfähigkeit eines Kindes aus. Die Kolleginnen und Kollegen in den Schulleitungen der Grundschulen erhalten somit einen ein Stück mehr Entscheidungsbefugnis gemeinsam mit den Eltern Lernerfolg mit Beginn der Schulzeit zu ermöglichen. Vor allem freue ich mich für die Kinder, die die Chance erhalten, die Schule mit mehr Reife zu beginnen.“

Die Änderungen treten bereits zum beginnenden Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2018/19 in Kraft.

Hier finden Sie den Erlass als PDF-Datei!

 

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Rock warnt, Thema nicht komplizierter zu machen, als es bereits ist.

In der Plenarsitzung vor den Herbstferien hielt der Landtagsabgeordnete Frank Rock seine zweite Rede im Plenum des Landtags von Nordrhein-Westfalen. Als schul- und bildungspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, sprach er zu einem Antrag der Oppositionsfraktion SPD „Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen weiter sichern!“ (Drucksache 17/810).

„Die Schulsozialarbeit leistet einen wesentlichen Beitrag, um die Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Auf die Herausforderungen in unseren Schulen bedarf es politischer Antworten und Hilfestellungen für die Kolleginnen und Kollegen vor Ort“, so lässt sich die zweite Plenarrede des Hürther Landtagsabgeordneten Frank Rock zusammenfassen.

„Gleichzeitig muss die Finanzierung der Schulsozialarbeit – unabhängig von der Frage, ob der Bund dies weiter fördern wird – durch das Land über das Jahr 2018 sichergestellt und fortgeführt werden“, fordert Rock. „Es gilt, Schulsozialarbeit an Grundschulen, weiterführenden Schulen und Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen zu stärken und weiterzuentwickeln. Hierbei wollen wir vor allem auch die Schulen in sozialbenachteiligten Gebieten im Auge haben.“

Hintergrund des Appells: Mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) 2011 wurde eine zeitweise Finanzierung von Schulsozialarbeit als Bestandteil einer präventiven Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik durch den Bund etabliert.

In der Praxis vor Ort profitieren Schülerinnen und Schüler nicht nur von der Unterstützung der Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter bei der Inanspruchnahme der BuT-Leistungen, sondern werden auch beim Übergang von der Schule in den Beruf beraten, erhalten Zugang zu sozialpädagogischen Hilfen und Freizeitangeboten, gewinnen vielfältige Entfaltungsmöglichkeiten und werden in ihren sozialen Kompetenzen gestärkt.

In seiner Rede betonte der Abgeordnete Frank Rock, dass durch die veränderten Rahmenbedingungen im schulischen Alltag, beispielsweise durch Zuwanderung und Inklusion, die Schulsozialarbeit ein unentbehrlicher Bestandteil der schulischen Arbeit geworden ist. Dennoch verwies die abgewählte rot-grüne Landesregierung stets auf den Bund, wenn es um die Finanzierung ging. Aus diesem Grund wurde die Finanzierung der Schulsozialarbeit bis 2018 befristet.

Durch eine dauerhafte Finanzierung kann sichergestellt werden, dass durch das Engagement der Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter, insbesondere an Schulen in sozialen Brennpunkten, die Lehrerinnen und Lehrer ihrer eigentlichen Aufgabe, der Vermittlung von Wissen und Werten, nachkommen können.

Der Antrag wird federführend an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend, an den Haushalts- und Finanzausschuss sowie an den Ausschuss für Schule und Bildung, überwiesen. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen.

 

 

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Am Donnerstag, 11. Oktober 2017 hat Frank Rock MdL seine zweite Rede im Landtag NRW gehalten.

Grundlage für den Redebeitrag war ein Antrag der SPD-Fraktion zum Thema: Schulsozialarbeit. Die SPD-Fraktion wollte, obwohl die Finanzierung für das Jahr 2018 noch gesichert ist, jetzt eine Zusage der Landesregierung für die Folgejahre. Die NRW-Koalition wird die Schulsozialarbeit fortführen und sich dementsprechend im Rahmen der Haushaltsberatungen mit dem Thema auseinandersetzen. Dies ist Koalitionsvertrag enthalten und steht auch nicht in Frage. Für die Union ist die Schulsozialarbeit fester Bestandteil der schulischen Arbeit geworden.

 

Frank Rock betont besonderen Stellenwert der naturwissenschaftlich-technischen Bildung.

 

Der schul- und bildungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Frank Rock erklärt zum Startschuss für ein neues Internetangebot mit Praxishilfen für einen modernen Sachunterricht:

„Gezielte Nachwuchsförderung in den MINT-Fächern beginnt in der Grundschule. Zur Unterstützung der Schulen bei diesem Thema wurde auf einer Tagung im Schulministerium unter http://nawitas.uni-koeln.de ein neues Internetportal für einen modernen Sachunterricht mit den Schwerpunkten Naturwissenschaften und Technik freigeschaltet.

Nach einer aktuellen OECD-Studie hat Deutschland im internationalen Vergleich die höchste Studienanfänger- und Absolventenquote in den MINT-Fächern. Das ist Rückenwind und Motivation für unsere Schulen, die mit großem Engagement und viel Kreativität daran arbeiten, junge Menschen für Naturwissenschaften und Technik zu begeistern.

 

Das neue Online-Portal NaWiT AS unterstützt Lehrerinnen und Lehrer optimal bei der zeitgemäßen Gestaltung des naturwissenschaftlich-technischen Sachunterrichts, der die Schüler und Schülerinnen frühzeitig auf die MINT-Fächer neugierig macht. Das Fortbildungsprojekt bietet Unterrichtsanregungen, Materialien und geeignete Methoden für Lehrkräfte der Primarstufe.

Als Schulleiter der Don-Bosco Grundschule in Hürth, habe ich das Bildungsprojekt TuWaS! (Technik und NaturWissenschaften an Schulen) in Kooperation mit der IHK Köln und der Kreissparkasse Köln eingeführt. Forschendes Lernen für einen lebendigen Sachunterricht in den Klassenstufen 1 bis 4 zu etablieren, stand hierbei für mich im Fokus.

Wir wollen den Lehrerinnen und Lehrer Hilfestellungen geben, naturwissenschaftliche und technische Themen in den Sachunterricht einzubauen. Es liegt uns am Herzen, die Kinder mit Hilfe von praxisnahen und kooperativen Lernformen an wissenschaftsnahe Denk- und Arbeitsweisen heranzuführen.“

 

NaWiT AS ist die Abkürzung für „Naturwissenschaftlich-Technische Kompetenzen und Anregung schulbezogener Unterrichtsentwicklung“. Projektpartner sind das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Universität zu Köln mit Unterstützung der Deutschen Telekom-Stiftung.

 

 

Die CDU-geführte Landesregierung hat den Notstand bei der Finanzierung der Kinderbetreuung erkannt. Mit einer Einmalzahlung an die Jugendämter wird den Trägern kurzfristig und unbürokratisch unter die Arme gegriffen, um drohende Kita-Schließungen zu verhindern und damit unweigerlich entstehende Belastungen für unsere Kommunen zu vermeiden. Insgesamt werden auf diesem Weg 500 Millionen Euro in die Kita-Landschaft investiert. Unsere Städte profitieren von dieser Sofort-Maßnahme: Frechen erhält 1.641.900 EUR, Hürth 2.023.870 EUR und Kerpen 1.814.130 EUR.

Der CDU-Landtagsabgeordnete Frank Rock begrüßt diese Initiative der Landesregierung: „Das Kita-Träger-Rettungspaket ist eine große Unterstützung für unsere Kita-Landschaft. Ohne diese Finanzspritze würde es in kürzester Zeit zu einem völligen Kollaps des Systems kommen. Das Geld, das Frechen, Hürth und Kerpen erhalten, ist daher eine direkte Investition in die Betreuung unserer Kinder. Bis 2019 ist damit die Finanzierung der Kitas gesichert.

Unentschuldbar bleibt, dass die rot-grüne Vorgängerregierung diesen drohenden Kollaps nicht schon früher gestoppt hat. Sieben Jahre lang hätte Rot-Grün reagieren können und müssen. In der gesamten Zeit ist es ihr aber nicht gelungen ein angemessenes Kita-Finanzierungssystem zu präsentieren. Rot-Grün hat den drohenden Zusammenbruch der Kita-Landschaft sehenden Auges hingenommen.

Für uns ist klar, dass die frühkindliche Bildung einen Neustart braucht. Nach dem Kita-Rettungspaket der NRW-Koalition, werden wir eine gemeinsam mit den Kommunen und Trägern gestaltete Reform der Kita-Finanzierung erarbeiten. Ziel ist eine nachhaltige und solide finanzielle Ausstattung der Kita-Landschaft. Zudem werden wir notwendige Maßnahmen für Qualitätsverbesserungen in Kitas und für bedarfsgerechte Öffnungszeiten ergreifen.“